Anhang zur Klienteninfo Ausgabe 3: Rechtsanpassungen zur DSGVO

Inhalt:

Die nachfolgende Tabelle enthält eine stark verkürzte Darstellung der Regelungen des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes BGBl I 37/2018 Abschnitt Gesundheit. Die Aufstellung kann als Orientierungshilfe dienen, um festzustellen, ob ein bestimmter Beruf von maßgeblichen Datenschutzänderungen betroffen ist (Achtung! Die Liste der betroffenen Gesetze ist nicht vollständig und erfasst nur Gesundheitsberufe!). Für Detailauskünfte steht Ideato gern zur Verfügung.

 

16.12.2018

 


© Ideato OG
Herzogbirbaum 110
2002 Großmugl

 

 

 

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Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Geltungsbereich / Adressaten Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, die Pflegefachassistenz und die Pflegeassistenz.
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Honorarabrechnung, Anzeige oder Meldung. Auskunftserteilung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Hebammengesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen, die die Berufsbezeichnung Hebamme führen dürfen
Genehmigte Zwecke der DV Auskunftserteilung, Anzeige, Honorar- und Arzneimittelabrechnung, personenstandsrechtliche Meldungen, Dokumentation
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Kardiotechnikergesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen mit der Berechtigung zur eigenverantwortlichen Durchführung der extrakorporalen Zirkulation zur Herz-Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung MTD-Gesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen mit der Berechtigung zur Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes, des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes, des radiologisch-technischen Dienstes, des Diätdienstes und des ernährungsmedizinischen Beratungsdienstes, des ergotherapeutischen Dienstes, des logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienstes und des orthoptische Dienstes
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Auskunftserteilung, Honorarabrechnung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Medizinische Assistenzberufe-Gesetz
Geltungsbereich / Adressaten Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz, Laborassistenz, Obduktionsassistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassistenz, Röntgenassistenz, medizinische Fachassistenz, Tätigkeit in der Trainingstherapie durch Sportwissenschafter/innen
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Auskunftserteilung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Medizinische Masseure und Heilmasseure
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Information und Auskunftserteilung, Anzeige oder Meldung, Honorarabrechnung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Sanitätergesetz
Geltungsbereich / Adressaten Rettungssanitäter und Notfallsanitäter
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Auskunftserteilung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Zahnärztegesetz
Geltungsbereich / Adressaten Zahnärzte
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Auskunftserteilung und Information, Honorarabrechnung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Zahnärztekammergesetz
Geltungsbereich / Adressaten Österreichische Zahnärztekammer und Landeszahnärztekammern
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung persönlicher, berufsbezogener Daten der Kammermitglieder; Übermittlung öffentlicher Daten der Kammermitglieder; Verarbeitung von Daten des Wohlfahrtsfonds; Auskunftserteilung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO. Bei Verfolgung wissenschaftlicher Zwecke u.U. auch Art. 15 u. 16 DSGVO (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Gesundheitsberuferegister-Gesetz
Geltungsbereich / Adressaten Bundesarbeitskammer, Arbeiterkammern, Gesundheit Österreich GmbH
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung personenbezogener Daten von Berufsangehörigen, die in das Register eingetragen sind; Übermittlung öffentlicher Daten aus dem Gesundheitsberuferegister an Dritte.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung IVF-Fonds-Gesetz
Geltungsbereich / Adressaten In-vitro-Fertilisations-Fond (IVF-Fonds)
Genehmigte Zwecke der DV Führung eines öffentlichen Verzeichnisses über Namen und Anschrift der Vertragskrankenanstalten und eines nichtöffentlichen Registers mit den personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der Paare
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Fortpflanzungsmedizingesetz
Geltungsbereich / Adressaten Behandelnder Arzt und Krankenanstalt
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation der personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der Samen- und Eizellenspender sowie der personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der Empfänger und ihrer Partner
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Ärztegesetz 1998
Geltungsbereich / Adressaten Ärzte
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Ärztegesetz 1998 sowie in den darauf fußenden Verordnungen vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen
Geltungsbereich / Adressaten Ärzte mit der jeweiligen berufsrechtlichen Qualifikation
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Musiktherapiegesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen mit der Berechtigung zur Ausübung der Musiktherapie
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Musiktherapiegesetz vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Psychologengesetz 2013
Geltungsbereich / Adressaten Gesundheitspsychologen, Klinische Psychologen
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Psychologengesetz 2013 vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Psychotherapiegesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen, die zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind.
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Psychotherapiegesetz vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung EWR-Psychologengesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen mit EWR-Berufsanerkennung für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im EWR-Psychologengesetz oder den darauf fußenden Verordnungen vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung EWR-Psychotherapiegesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen mit EWR-Berufsanerkennung für Psychotherapeuten
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im EWR-Psychotherapiegesetz oder den darauf fußenden Verordnungen vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Fall von Forschung u.U. auch Art. 15 u. 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Arzneimittelgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Prüfer im Rahmen der Klinischen Prüfung von Arzneimitteln
Genehmigte Zwecke der DV Prüfung der Sicherheit von Arzneimitteln
Ausnahmebestimmungen Übergang der Verpflichtungen gem. Art. 13, 15, 16 und 18 DSGVO vom Sponsor auf den Prüfer für die Dauer der Prüfung; umfangreiche Verpflichtung zur Information von Teilnehmern an der Prüfung; Aufhebung der Rechte gem. Art. 17 und 20 DSGVO für Teilnehmer an der Prüfung (Recht auf Löschung, Recht auf Herausgabe von Daten) u.v.m.

 

Bezeichnung Blutsicherheitsgesetz 1999
Geltungsbereich / Adressaten Blutspendeeinrichtung
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation der Identität der Spender auf Basis einer Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen
Ausnahmebestimmungen Keine

 

Bezeichnung Gewebesicherheitsgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Entnahmeeinrichtung
Genehmigte Zwecke der DV Keine Veränderung
Ausnahmebestimmungen Keine. Es erfolgte lediglich eine Anpassung durch Verweise auf die DSGVO

 

Bezeichnung Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten
Geltungsbereich / Adressaten Rechtsträger von Krankenanstalten
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation und Auskunftserteilung, Abrechnung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: 30 Jahre.

 

Bezeichnung Medizinproduktegesetz
Geltungsbereich / Adressaten Alle Sachverhalte gem. § 1 Medizinproduktegesetz
Genehmigte Zwecke der DV Keine substanzielle Veränderung, umfangreiche sprachliche Anpassungen und Verweise auf die DSGVO
Ausnahmebestimmungen Übergang der Verpflichtungen gem. Pflichten nach Art. 13, 15, 16, 18 und ggfs. 34 DSGVO vom Sponsor auf den Prüfer; Aufhebung des Rechtes gem. Art. 17 (Löschung) für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

 

Bezeichnung Epidemiegesetz 1950
Geltungsbereich / Adressaten Bundesminister f. Gesundheit, Bezirksverwaltungsbehörden, Landeshauptleute
Genehmigte Zwecke der DV Zahlreiche sachlich erforderliche Verarbeitungszwecke, z.B. im Rahmen der epidemologischen Überwachung.
Ausnahmebestimmungen Das Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO ist generell aufgehoben. § 4 Abs. 7: "Der für das Gesundheitswesen zuständig Bundesminister darf zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Art. 15 und 16 Datenschutz-Grundverordnung die Daten einer Person im Register personenbezogen verarbeiten.“ (Art. 15: Recht auf Auskunft. Art. 16: Recht auf Berichtigung.)

 

Bezeichnung Organtransplantationsgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Entnahmeeinrichtungen, Gesundheit Österreich GmbH
Genehmigte Zwecke der DV Keine Änderung
Ausnahmebestimmungen Keine neuen. Ledglich sprachliche Anpassungen und Verweise auf die DSGVO

 

Bezeichnung Apothekengesetz
Geltungsbereich / Adressaten Personen, die eine Apotheke führen
Genehmigte Zwecke der DV keine Veränderung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Apothekerkammergesetz 2001
Geltungsbereich / Adressaten Österr. Apothekerkammer
Genehmigte Zwecke der DV Alle Zwecke, die zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Apothekerkammer erforderlich sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO. Speicherdauer: Bis zu 30 Jahre.

 

Bezeichnung Gehaltskassengesetzes 2002
Geltungsbereich / Adressaten Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich
Genehmigte Zwecke der DV "Verarbeitung von personenbezogenen Daten, soweit dies für die Gehaltskasse eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ist."
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO. "Soweit personenbezogene Daten zu anderen Zwecken als solchen gemäß Art. 89 Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden, hat eine Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung zu unterbleiben, soweit dies zum Schutz der Betroffenen oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen oder aus sonstigen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig und verhältnismäßig ist." (Art. 89 regelt "Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken")

 

Bezeichnung Tierärztegesetz
Geltungsbereich / Adressaten Tierärzte
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Honorar- und Arzneimittelabrechnung, Anzeige oder Meldung, Auskunftserteilung
Ausnahmebestimmungen Im Rahmen wissenschaftlicher Forschung Befreiung von den Verpflichtungen der Art. Art. 15, 16, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Tierärztekammergesetz
Geltungsbereich / Adressaten Österreichische Tierärztekammer
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung von persönlichen berufsbezogenen Daten der Kammermitglieder, soweit dies für die Tierärztekammer eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben darstellt. Dies gilt auch für die Verarbeitung von Daten durch sonstige Rechtsträger, die zur Erfüllung der Aufgaben der Tierärztekammer herangezogen werden.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Tierseuchengesetz
Geltungsbereich / Adressaten Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend hat zur effizienten bundeseinheitlichen Seuchenbekämpfung, zur epidemiologischen Rückverfolgbarkeit von Tierseuchen und Zoonosen, zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln und Lebensmitteln tierischer Herkunft und Rückstandsüberwachung von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, zur Gewährleistung einer ausreichenden veterinärpolizeilichen Kontrolle der Tierbestände im Hinblick auf eine etwaige Seuchensituation sowie zur Risikobewertung bei der Durchführung der amtlichen Kontrollen der Tiergesundheit und des Tierschutzes im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
Genehmigte Zwecke der DV Elektronisches Register zur Erfassung und Überwachung von Tierhaltungen und Tierhaltungsbetrieben, gegliedert nach Tierarten, sowie von Schlachtbetrieben und zugelassenen Betrieben gemäß § 3 Tiermaterialiengesetz, für die eine Melde- oder Registrierungsverpflichtung besteht.
Ausnahmebestimmungen Bezüglich des Registers Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Tiergesundheitsgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Bundeskanzler, Landeshauptmann
Genehmigte Zwecke der DV Führung eines Registers insbesondere über Tierhaltungs-, Tiertransportbetriebe und Jagdberechtigte, deren konkrete Betriebsausstattung, Tierbestand, Lagerung von Futtermitteln, Gesundheitszustand der Mitarbeiter u.v.m.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Rahmen wissenschaftlicher Forschung u.U. auch Art. 15 und 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Tierarzneimittelkontrollgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Normadressaten sind Hersteller, Zulassungsinhaber (Depositeure) und Arzneimittel-Großhändler, Tierärzte, die zur Führung einer tierärztlichen Hausapotheke berechtigt sind, Tierärzte gemäß § 4a des Tierärztegesetzes sowie öffentliche Apotheken. Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist zu dokumentieren durch Festhalten von Datum, Bezeichnung des Tierarzneimittels, Chargennummer, eingegangene oder ausgelieferte Menge, Name und Anschrift des Lieferanten oder Empfängers, gegebenenfalls Name und Anschrift des verschreibenden Tierarztes sowie eine Kopie des Rezeptes.
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Anzeige oder Meldung, Auskunftserteilung
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO. Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre

 

Bezeichnung Tiermaterialiengesetz
Geltungsbereich / Adressaten Landeshauptmann hinsichtlich von Hygienevorschriften für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
Genehmigte Zwecke der DV Verarbeitung der für den Landeshauptmann erforderlichen Daten zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gem. Tiermaterialiengesetz
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Agentur gemäß § 8, Bundesamt gemäß §§ 6 oder 6a oder Büro gemäß § 6b
Genehmigte Zwecke der DV Zwecke, die gem. dem Gesetz als Aufgaben der Agentur, des Bundesamtes oder des Büros festgelegt sind
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Rahmen wissenschaftlicher Forschung u.U. auch Art. 15 und 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Bundesminister für Gesundheit
Genehmigte Zwecke der DV Führung eines Registers der von Landeshauptleuten zugelassenen Lebensmittelbetriebe
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO

 

Bezeichnung Tierschutzgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz des Bundesminsters für Gesundheit und Frauen
Genehmigte Zwecke der DV Alle Zwecke, die der Fachstelle gem. Tierschutzgesetz aufgetragen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Rahmen wissenschaftlicher Forschung u.U. auch Art. 15 und 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Tiertransportgesetz 2007
Geltungsbereich / Adressaten Bezirksverwaltungsbehörden, Bundesminister für Gesundheit, Tierärzte, Amtstierärzte, Tiertransportinspektoren, Organe der Straßenaufsicht u.v.a.
Genehmigte Zwecke der DV Alle Zwecke, die im Tiertransportgesetz vorgesehen sind.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Rahmen wissenschaftlicher Forschung u.U. auch Art. 15 und 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes
Geltungsbereich / Adressaten Bezirksverwaltungsbehörden, Bundesminister für Gesundheit
Genehmigte Zwecke der DV Alle unionsrechtlichen Zwecke, die mit dem Gesetz oder den darauf fußenden Verordnungen durchgeführt werden.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Rahmen wissenschaftlicher Forschung u.U. auch Art. 15 und 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH
Geltungsbereich / Adressaten Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
Genehmigte Zwecke der DV Erfüllung des gesetzlichen Auftrages. Datenquellen: öffentlich zugängliche Daten; Daten die für andere Untersuchungen oder auch andere Zwecke zulässigerweise durch die GÖG ermittelt wurden; Daten, die für die GÖG pseudonymisiert wurden und mit rechtlich zulässigen Mitteln keine Rückschlüsse auf Personen erlauben; Daten, die die GÖG nur verarbeitet, um sie zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, sofern damit keine Offenlegung von Daten an Dritte verbunden ist.
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 18 und 21 DSGVO (Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch)

 

Bezeichnung Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen
Geltungsbereich / Adressaten Bundesminister für Gesundheit.
Genehmigte Zwecke der DV Diagnosen und erbrachte Leistungen im stationären Bereich auf der Basis verpflichtender Eingaben der Träger von Krankenanstalten
Ausnahmebestimmungen Keine

 

Bezeichnung Suchtmittelgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Amtsärztlicher Dienst im Rahmen der Substitutionsbehandlung; Bundesminister für Gesundheit i.Z.m. dem Substitutionsregister; Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden; Ärzte, die mit der Begutachtung befasst sind
Genehmigte Zwecke der DV Erfassung der Suchkranken, Abgabe und bestimmungsgemäßer Gebrauch von Substitutionspräparaten
Ausnahmebestimmungen Befreiung von den Verpflichtungen der Art. 13, 14, 18 und 21 DSGVO, im Rahmen wissenschaftlicher Forschung u.U. auch Art. 15 und 16 (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung)

 

Bezeichnung Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz
Geltungsbereich / Adressaten Keine Änderung, nur sprachliche Anpassung
Genehmigte Zwecke der DV Keine Änderung, nur sprachliche Anpassung
Ausnahmebestimmungen Keine

 

Bezeichnung Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Bundesministerium für Gesundheit, Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH oder vergleichbare Einrichtungen (sofern sie vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt sind)
Genehmigte Zwecke der DV Bekämpfung des Handels mit illegalen Tabakerzeugnissen und illegal in die Europäische Union eingeführten Tabakerzeugnissen
Ausnahmebestimmungen Keine

 

Bezeichnung Gesundheitstelematikgesetz 2012
Geltungsbereich / Adressaten Gesundheitsdiensteanbieter, Registrierungsstellen. Das sind insbesondere Ärzte, Schulärzte, Zahnärzte, Dentisten, Amtszahnärzte, Apotheken, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen (genaue Aufstellung im § 2 Pkt 10 des Gesetzes)
Genehmigte Zwecke der DV ELGA - die Anwendung ist kraft Gesetzes im "erheblichen öffentlichen Interesse"
Ausnahmebestimmungen Keine

 

Bezeichnung Gentechnikgesetz
Geltungsbereich / Adressaten Behörden, Einrichtungen und Personen, denen das Gesetz Aufgaben im Zusammenhang mit der gezielten Herstellung, der Freisetzung oder dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen zuweist.
Genehmigte Zwecke der DV Dokumentation, Kontrolle, Auskunftserteilung
Ausnahmebestimmungen Keine

 

 


© Ideato OG
Herzogbirbaum 110
2002 Großmugl

 

 

 

 

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